Abschaffung der EEG-Umlage zum 01. Juli

Mittwoch, 25. Mai 2022

Am 01. Juli 2022 soll es soweit sein. Die Bundesregierung will alle Verbraucher in Deutschland durch die Abschaffung der EEG-Umlage entlasten. Energiekonzerne werden daraufhin angehalten, die sinkenden Kosten vollumfänglich an die Stromkunden weiterzugeben.

Aufgrund der extrem gestiegenen Energiepreise ist die vorgezogene Abschaffung der EEG-Umlage ein Teil eines breiten Maßnahmenpakets der Bundesregierung zur Entlastung aller Haushalte und der Wirtschaft, die ab 01. Juli 2022 für alle Verbraucher in Kraft tritt. Stromlieferanten sind verpflichtet, die Preise um 3,72 Cent/Kilowattstunde zum Stichtag zu senken.

Für alle Stromkunden bedeutet dies, dass die Rechnung durch den Wegfall der EEG-Umlage niedriger ausfallen müsste. Dennoch gehen Experten aufgrund der dramatischen Preissituation an den Energiemärkten nicht davon aus, dass diese Entlastung in Summe für spürbar mehr Geld bei den Verbrauchern sorgt. Die Kosten für fossile Energieträger explodieren geradezu und sorgen so für immer weiter steigende Strom- und Gaspreise an den Energiebörsen. Die dadurch notwendigen Preiserhöhungen durch die Versorger werden den Entlastungseffekt durch die EEG-Abschaffung am Ende kompensieren oder sogar überkompensieren.

 

Das müssen Sie nun wissen:

• Zum 1. Juli 2022 entfällt die EEG-Umlage und Ihr Strompreis sinkt um netto 3,72 Cent/Kilowattstunde.
• Lieferanten sind nicht verpflichtet, ihre Kunden über die Preissenkung vor dem 1. Juli zu informieren.
• Sie erkennen den Wegfall der EEG-Umlage erst auf Ihrer Turnus- oder Schlussrechnung.
• Ihre Abschläge werden wahrscheinlich nicht angepasst.
• Das Ablesen Ihres Zählerstandes zum 1. Juli ist in diesem Zusammenhang nicht notwendig.

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