Unsere Hinweise zur aktuellen Lage:

Gas- und Strompreisbremse entlastet Haushalte, Gewerbe und Industrie

Bund und Länder haben sich im Dezember 2022 auf ein umfangreiches Entlastungspaket geeinigt, von dem alle gewerblichen und industriellen Strom- und Gaskunden bis voraussichtlich Frühjahr 2024 profitieren sollen.

Gaspreisbremse

Gaspreisbremse

Für Haushalts- und Gewerbekunden gibt es im Gas ein zweistufiges Modell.

1. Stufe: Einmalige Entlastung im Dezember 2022

Im Dezember erhalten alle Haushalts- und Gewerbekunden eine einmalige Entlastung auf Basis des Verbrauchs, welcher der Abschlagszahlung aus September 2022 zugrunde gelegt wurde. Dieser Rabatt muss bei der Einkommenssteuererklärung als geldwerter Vorteil angegeben werden.

2. Stufe: Gas- und Wärmepreisbremse ab 1. März 2023

Ab dem 1. März 2023 sollen alle Gaskunden, die weniger als 1.500.000 Kilowattstunden Gas verbrauchen, für 80 % des Jahresverbrauchs 12 Cent/Kilowattstunde brutto inklusive aller Netzentgelten, Steuern und Abgaben in Rechnung gestellt werden. Der darüber liegende Verbrauch wird dann zu dem vertraglich vereinbarten Preisen abgerechnet werden. Als Jahresverbrauch gilt der Verbrauch, der der Abschlagszahlung im September 2022 zugrunde lag. Bei Kunden mit registrierter Leistungsmessung wird der Verbrauch aus dem Jahr 2021 zugrunde gelegt.

Für Fernwärme wird ein Bruttopreis von 9,5 Cent/Kilowattstunde angesetzt.

Der für den Monat März 2023 ermittelte Entlastungsbetrag wird auf die Monate Januar und Februar 2023 rückwirkend erstreckt.Diese Gaspreisbremse soll voraussichtlich bis zum 30. April 2024 dauern und über die Abschlagsrechnungen bei den Verbrauchern ankommen. Zusätzlich wird für alle Gasverbraucher für die Dauer der Gaspreisbremse die Mehrwertsteuer von 19 % auf 7 % gesenkt.

Verbraucht ein Kunde weniger als im Vorjahr, so muss der erhaltene Betrag nicht zurückgezahlt werden. Liegt der Gas- oder Wärmepreis des Kunden unterhalb des festgesetzten Preises, so ist er von diesem Vorgehen ausgenommen.

Unabhängig vom Verbrauch fallen in diese Gruppe auch Vermieter und bestimmte Pflege-, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen.

Industriekunden mit registrierter Leistungsmessung (Verbrauch > 1,5 Mio. Kilowattstunden).

Industriekunden sollen ab 1. Januar 2023 zunächst bis 31. Dezember 2023 ein Kontingent von 70 % des Jahresverbrauchs aus 2021 zu einem fest gelegten Energiepreis von 7 Cent/Kilowattstunde netto ohne Netzentgelte und staatlich veranlasste Preisbestandteile erhalten. Für den darüber hinaus gehenden Verbrauch muss dann der vertraglich vereinbarte Gaspreis gezahlt werden. Diese Regelung gilt auch für zugelassene Krankenhäuser.

Mit einem Härtefallprogramm für die Wirtschaft, bestehend aus einem Kredit- und Zuschussteil, sollte die Lücke zwischen den erwarteten Effekten der Preisbremse, damit nicht abdeckbaren besonderen Härtefällen für individuelle Unternehmen geschlossen werden.


Strompreisbremse

Strompreisbremse

In Anlehnung an die Gaspreisbremse soll auch im Strom ein Grundkontingent von 80 % des Jahresverbrauchs mit 40 Cent/Kilowattstunde brutto inklusiver aller Netzentgelte, Steuern und Abgaben gedeckelt werden. Der Jahresverbrauch wird wie im Gas auf Basis des Verbrauchs, der der Abschlagshöhe im September 2022 zugrunde lag, berechnet. Der für den Monat März 2023 ermittelte Entlastungsbetrag wird auf die Monate Januar und Februar 2023 rückwirkend erstreckt.

Industriekunden mit registrierter Leistungsmessung

Bei Stromkunden, die über eine registrierte Leistungsmessung verfügen, werden 70 % des Verbrauchs aus 2021 mit einem Netto-Energiepreis von 13 Cent/Kilowattstunde gedeckelt.

§ 18 Abs. 1 EWPBG regelt die absoluten Höchstgrenzen der Entlastungsmaßnahmen. Ist der Letztverbraucher oder Kunde ein Unternehmen, dann darf die Entlastungssumme für sämtli-che Entnahmestellen dieses Letztverbrauchers sowie der mit ihm verbundenen Unternehmen vor Abzug von Steuern und sonstigen Abgaben insgesamt die in Absatz 1 geregelten Höchst¬grenzen nicht überschreiten.

Für Betriebe und Unternehmen, die trotz dieser Entlastungen wirtschaftliche Schwierigkeiten haben, sollen zusätzliche Hilfsprogramme eingerichtet werden. Hierfür wird der Bund 12 Milliarden Euro zur Verfügung stellen.


Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung (EnSikuMaV)

Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung (EnSikuMaV)

Anfang September trat eine Verordnung des Bundeswirtschaftsministeriums in Kraft, welche Kurzfristmaßnahmen zur Energieeinsparung enthält (z.B. Absenkung der Temperaturen in öffentlichen Gebäuden, Abschaltung der Beleuchtung von Gebäuden, etc.). Gemäß dieser Verordnung sind außerdem alle Energielieferanten aufgefordert, ihre Gaskunden über mögliche Einsparmöglichkeiten zu informieren. Alle Endverbraucher erhalten daher in diesen Wochen ein Schreiben ihrer Lieferanten, in dem über ihre jeweiligen Energieverbräuche und –kosten sowie mögliche Einsparungen informiert wird. Grundlage der jeweiligen Berechnung ist die Annahme, dass die Senkung der Raumtemperatur um 1 Grad Celsius eine Reduzierung des Gasverbrauchs um 6 % bewirkt.

FAQs

Mein aktueller Energieliefervertrag

  • Wie geht es mit meinen Verträgen weiter?
      Befindet sich Ihr Vertrag noch in der Erstlaufzeit, dann gelten die vertraglich fixierten Preise auf jeden Fall bis zum Ende der Erstlaufzeit. Sobald Sie von Ihrem Lieferanten eine Preisanpassung erhalten, leiten Sie diese bitte sofort an uns weiter. Wir prüfen die Erhöhung und entscheiden, ob es für Sie eine günstigere Alternative gibt.
  • Warum bin ich in der Grundversorgung?
    In vielen Regionen bietet der Grundversorger vor Ort derzeit die günstigsten Preise, weil diese die benötigten Gas- und Strommengen für ihren Grundversorgungstarif größtenteils schon vor dem Krieg eingekauft haben. Ein weiterer Grund ist, dass der Wettbewerb auf dem Strom- und Gasmarkt nahezu vollständig zum Erliegen gekommen ist und derzeit keine alternativen Tarife für Haushalt- und Gewerbekunden auf dem Markt zu bekommen sind. Wir beobachten die Tarife aber täglich und vergleichen alle verfügbaren Preise. Sobald wir ein besseres Angebot für Sie haben, schließen wir das für Sie auch ab. Wenn Sie von Ihrem Grundversorger eine Preisanpassung erhalten, leiten Sie uns diese bitte weiter, damit wir diese für Sie prüfen können.

Dienstleistung Ampere

  • Wie kann Ampere mich heute unterstützen?
    Unser Ziel ist es, dass Sie immer in dem für Sie besten Tarif sind. So absurd es klingt, aber momentan ist die Grundversorgung für Sie der günstigste Tarif. Es ist aber auch klar, dass dies nicht lange so bleiben wird. Die Grundversorgung wird weiter steigen und der Wettbewerb auf dem Strom- und Gasmarkt wird wieder zunehmen. Wir beobachten den Markt täglich und stehen in ständigem Austausch mit Strom- und Gaslieferanten. Wir sind die ersten, die bessere Angebote und günstigere Tarife für Sie finden. In diesen schweren Zeiten stehen wir daher ganz besonders an Ihrer Seite, damit Sie sich ganz auf Ihr Geschäft konzentrieren können.
  • Wie ist Ampere für die Zukunft aufgestellt?
      Seit nahezu 25 Jahren stehen wir an der Seite des deutschen Gewerbes und Mittelstands und verfolgen erfolgreich das Ziel, für jedes Unternehmen den stets besten Vertrag abzuschließen. Doch dieser katastrophale Krieg mit all seinen massiven Auswirkungen auf alle Bereiche der deutschen Wirtschaft hat natürlich auch Auswirkungen auf unser Unternehmen. Aber wir werden zusammen die Situation durchstehen und Sie können sicher sein, dass unser Wunsch noch nie größer war, Kosten für Sie zu senken und Ihre Versorgung mit Strom und Gas sicherzustellen.
      Für jeden Kunden, der zwischenzeitlich in der Grundversorgung beliefert wird, verzichten wir auf Honorar. Aber wir sind sicher, dass wir damit das Beste für unsere Kunden tun und zuversichtlich, dass es bald auch wieder attraktive Angebote für Strom und Gas gibt.

Preissituation 2023

  • Mit welchen Preiserhöhungen muss ich rechnen?
      Dies hängt ganz entscheidend von ihrer derzeitigen Vertrags- und Preissituation ab. Derzeit ist es nahezu unmöglich, seriös abzuschätzen, wie sich die Strom- und Gaspreise in den nächsten Monaten entwickeln. Die finanzielle Belastung wird dabei maßgeblich von der Höhe und Ausgestaltung der Strom- und Gaspreisbremsen abhängen. Hier wissen wir in Kürze mehr.
      Wir müssen aber damit rechnen, dass die Strom- und Gaspreise in den nächsten Jahren auf einem hohen Niveau bleiben und nicht wieder vollständig auf das alte Preisniveau zurückgehen werden. Wie hoch die Preise bleiben, hängt von verschiedenen Faktoren ab, u.a. dem weiteren Verlauf des Kriegs, wie schnell die geplanten LNG-Terminals fertiggestellt werden können oder wie es gelingt, Gas aus anderen Quellen zu beziehen.
  • Was kann ich gegen steigende Preise tun?
      Jede Kilowattstunde, die Sie nicht verbrauchen, spart bares Geld. Daher ist der wichtigste Punkt: Energie sparen, wo es geht! Einige Kurzfristmaßnahmen wurden von der Bundesregierung bereits ab September vorgeschrieben. Weitere Tipps zum Energiesparen und zu den umfangreichen Förderprogrammen der Bundesregierung gibt es auf „Arbeitsplan Energieeffizienz“, der Seite der Bundesregierung.
      Wir sorgen dafür, dass Sie darüber hinaus den bestmöglichen Vertrag haben. So sichern wir gemeinsam Ihre wirtschaftliche Basis für die kommenden Monate.

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