Was versteht man unter „Alternatives System“?
Der Spitzenausgleich nach SpaefV ermöglicht es Produktionsunternehmen, einen Antrag auf Stromsteuerentlastung zu stellen. Waren früher keine besonderen Nachweispflichten notwendig, müssen antragsstellende Unternehmen nunmehr ein Energie- oder Umweltmanagementsystems nachweisen, um vom Spitzenausgleich zu profitieren.
Das Alternative System gemäß SpaEfV ist ein speziell für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) vereinfachtes Managementsystem, um diesen Anforderungen gerecht zu werden und die betriebliche Energieeffizienz zu steigern.
Mit seinem klar strukturierten Ablauf bietet das Alternative System besonders denjenigen Unternehmen, die sich mit dem Thema Energieeffizienz noch nicht beschäftigt haben, einen idealen Einstieg in das Fachgebiet. Folgende Schritte sind beim Alternativen System zu beachten:
- Erfassung und Analyse der eingesetzten Energieträger
- Erfassung und Analyse der Energie verbrauchenden Anlagen und Geräten
- Ermittlung und Bewertung möglicher Einsparpotenziale
- Rückkopplung der Ergebnisse mit der Geschäftsführung
Die daraus gewonnen Erkenntnisse können für wie effizienzsteigernde Projekte genutzt werden.
Ist das Alternative System Voraussetzung für Erstattungen und Vergünstigungen?
Ja. Das Alternative System berechtigt kleine und mittelständische Unternehmen gemäß der SpaEfV, den Antrag auf Spitzenausgleich nach §10 StromStG bzw. §55 EnergieStG zu stellen. Ferner stellt es für KMU mit einem Stromverbrauch von weniger als 5 Gigawattstunden pro Jahr eine der Grundvoraussetzungen dar, um die besondere Ausgleichsregelung (reduzierte EEG-Umlage) zu beantragen.
Ihr Weg zur Einführung eines Alternativen Systems
Sie möchten das Alternative System in Ihrem Betrieb implementieren? Dann nehmen Sie Kontakt zu uns auf und planen Sie gemeinsam mit uns Ihr Effizienzprojekt.