Auch für 2016 ist eine Novelle des EEG vorgesehen. Kernpunkte der Überarbeitung sind Ausschreibungspflichten für die Wind- und Solarenergie sowie erstmals entsprechende Regelungen für die Biomasse. Der jetzt veröffentlichte Referentenentwurf sieht dazu erste Eckpunkte und eine Verordnungsermächtigung vor. Bestehenden Biomasseanlagen (das heißt auch Bestandsanlagen) sollen somit eine wirtschaftliche Anschlussperspektive geboten werden. Die Förderung der Offshore-Windenergie wird im Zuge der EEG-Novelle in einem eigenen sogenannten Windenergie-auf-See-Gesetz geregelt.
Viel Zeit bleibt jedoch nicht, die nicht unerheblichen offenen Fragen zu klären, denn die Bundesregierung möchte das EEG 2016 noch vor der Sommerpause in Kraft setzen.