Die Zusammenlegung der beiden noch bestehenden Gas-Marktgebiete NetConnect Germany (NCG) und Gaspool bis zum 01.04.2022 wurde bereits gesetzlich geregelt. Nun stimmt Anfang Juli 2017 auch der Bundesrat zu.
Als Folge dieser Fusion kann bei Beschaffungsverträgen ein rechtlicher Anpassungsbedarf entstehen. Denn in Beschaffungsverträgen ist häufig vereinbart, dass der Lieferort der jeweilige virtuelle Handelspunkt (VHP) eines der beiden bisherigen Marktgebiete ist. Neben Problemen bei der Versorgungssicherheit auf Grund von Transportengpässen, bezieht sich die Kritik von betroffenen Marktteilnehmern darauf, dass mit der Zusammenlegung ein teurer Ausbau der Netzinfrastruktur einhergehen wird. Inwieweit diese Kritik berechtigt ist, bleibt abzuwarten.