Ab 1. Januar 2018 gelten neue Umlagen- und Abgabensätze für Strom. Entgegen dem Trend der vergangenen Jahre sinkt die da-raus resultierende Belastung für Kunden mit einem Verbrauch von bis zu 1.000.000 kWh im Jahr in Summe leicht ab. Hinzu kommen noch die regional stark unterschiedlichen Netzentgelte. Diese sinken im bundesweiten Durchschnitt um rund 4%. Die Spanne reicht jedoch von einem Anstieg um etwa 3% bis zur einer Senkung von circa 15%.
EEG-Umlage sinkt wieder
Die EEG-Umlage sinkt erstmals nach 2015 wieder. Nun beträgt die EEG-Umlage 6,792 ct/kWh (-0,088 ct/kWh).
Wer in Deutschland Ökostrom erzeugt, bekommt eine gesetzlich geregelte Vergütung gutgeschrieben. Dabei wird die Differenz zwischen dem eigentlichen Börsenerlös und der garantierten Vergütung über die EEG-Umlage ausgeglichen. Mit der EEG-Umlage wird die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien gesetzlich gefördert. Sie fließt über die EEG-Einspeisevergütung den Betreibern von EEG-Anlagen zu.
KWK-Umlage fällt deutlich
Seit dem Jahreswechsel 2016/2017 ist das Änderungsgesetz zum KWK-G in Kraft. Für einen Jahresverbrauch bis max. 1.000.000 kWh werden mit der Umlage 0,345 ct/kWh (-0,093 ct/kWh) fällig.
Mit dem Gesetz gilt für 2018 letztmalig eine Übergangsregelung für Verbraucher mit mehr als 1.000.000 kWh im Jahr. Die Umlage beträgt für Verbräuche jenseits der 1.000.000-kWh-Grenze, sofern ein Anspruch auf Begünstigung für das Kalenderjahr 2016 bestand, 0,160 ct/kWh (+0,080 ct/kWh).
Das KWK-G dient der Erhaltung, der Modernisierung und dem Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung. Bis 2020 soll der Anteil des KWK-Stroms an der Gesamtstromerzeugung bei 25% liegen.
§19 StromNeV sinkt marginal
Die Abgabe für die ersten beiden Letztverbrauchergruppen reduziert sich im neuen Jahr auf 0,37 ct/kWh (-0,018 ct/kWh). Für höhere Verbräuche gilt der Vorjahreswert.
Letztverbraucher, die das Stromnetz intensiv nutzen, zahlen geringe oder gar keine Netzentgelte. Die daraus resultierenden entgangenen Erlöse müssen ausgeglichen werden und dies geschieht durch Umlagerung auf alle Letztverbraucher.
Offshore-Haftungs-Umlage wird positiv
Die Offshore-Haftungsumlage nach § 17f EnWG ist nach Rückzahlung in 2017 wieder im positiven Bereich und beträgt nun 0,037 ct/kWh (+0,065 ct/kWh).
Diese Umlage dient dazu, Kosten für geleistete Entschädigungszahlungen der Netzbetreiber an Offshore-Windparks auszugleichen.
Abschaltumlage auf Höchststand
Die Umlage für abschaltbare Lasten nach § 18 AbLaV steigt auf 0,011 ct/kWh (+0,005 ct/kWh).
Gemäß der Verordnung berechnen die Übertragungsnetzbetreiber jährlich die abschaltbare Lasten-Umlage. Diese haben dadurch die Möglichkeit, eine Ausschreibung durchzuführen, an dem Anbieter teilnehmen können, die zuverlässig ihre Verbrauchsleistung auf Anforderung der Übertragungsnetzbetreiber um eine bestimmte Leistung reduzieren. Kosten aufgrund dieser Maßnahme werden mit der Umlage geltend gemacht.
Stromsteuer bleibt stabil
Bei der Stromsteuer ergeben sich mit dem Jahreswechsel keine Veränderungen. Sie liegt auch in 2018 bei 2,050 ct/kWh.
Netzentgelte sinken im Schnitt um 4%
Stromnetzgebühren reduzieren sich im bundesweiten Mittel um rund 4%. Jedoch gibt es wie immer starke regionale Unterschiede. In Bremen, Brandenburg oder Berlin sinken die Netzentgelte um 10-15%. Dagegen steigen die Netzentgelte in Baden-Württemberg z.B. um 3%.
Gasbilanzierungsumlage fast Null
Für Erdgas ist die Bilanzierungsumlage nach GaBi Gas 2.0 im Marktgebiet NCG bei 0,000 ct/kWh und gilt für das gesamte Gaslieferjahr. GASPOOL reduziert diese Umlage auf 0,020 ct/kWh. Ein Gaslieferjahr beginnt am 01.10. und endet am 01.10. des Folgejahres. Die Konvertierungsumlage gemäß KonniGas 2.0 wird im Marktgebiet NCG nicht fällig, GASPOOL erhebt 0,0017 ct/kWh. Die Gassteuer bleibt stabil bei 0,55 ct/kWh.