Unternehmen des produzierenden Gewerbes werden 2018 weiter bei der Strom- und Energiesteuer entlastet. Für dieses Jahr sind etwa 1,7 Mrd. Euro für den so genannten Spitzenausgleich vorgesehen. Hintergrund hierfür ist eine Entscheidung des Bundeskabinetts aus dem Dezember 2017, mit der der Spitzenausgleich in voller Höhe verlängert wurde.
Voraussetzung für diese Entscheidung war, dass die betroffenen Unternehmen des produzierenden Gewerbes Energie sparen. Die Umsetzung dieser Einsparvorgaben wurde mittels eines Monitoringberichts überprüft. In dem für das Antragsjahr 2018 maßgeblichen Bezugsjahr 2016 beträgt der erforderliche Zielwert zur Reduktion der Energie 5,25% gegenüber dem Durchschnitt der Jahre 2007 bis 2012. Nach dem Ergebnis des Monitoringberichts lag die tatsächliche Reduktion bei 13,8%.