Das Verwaltungsgericht Frankfurt/Main hat Ende November 2017 die Rechtsgrundlage des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zur Erhebung von Gebühren und Auslagen im Zusammenhang mit der Begrenzung der EEG-Umlage für nichtig erklärt. Gegenstand des Verfahrens war ein Gebührenbescheid aus dem Jahr 2015. Hintergrund für die Entscheidung des Verwaltungsgerichts war, dass die Höhe der Gebühr des BAFA vom Entlastungsumfang und der berücksichtigten Strommenge abhing und nicht vom konkreten Bearbeitungsaufwand der Sachbearbeiter. So erhielt das klagenden Unternehmen einen Gebührenbescheid für 2015 im mittleren sechsstelligen Bereich, was nach Auffassung des Gerichts in keinem Verhältnis zum Arbeitsaufwand der Behörde stand.
Durch das Urteil ist bis auf Weiteres die Grundlage für die Erhebung von Gebühren im Zusammenhang mit der Erteilung von Begrenzungsbescheiden im Rahmen der Besonderen Ausgleichsregelung entfallen. Das Urteil des VG Frankfurt/Main ist aber noch nicht rechtskräftig, da das BAFA Berufung eingelegt hat.