Die EU-Kommission räumt der Bundesregierung mehr Zeit für eine Neuregelung der EEG-Umlage für KWK-Anlagenbetreiber ein. Ursprünglich sollte die Übergangsregelung nur bis Ende 2017 gelten. Diese wurde jetzt bis Ende 2018 verlängert. Die damit verbundene Fördermaßnahme sei nach Auffassung der Kommission konform mit den EU-Beihilfevorschriften. Sie betrifft Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, die zwischen August 2014 und Dezember 2017 in Betrieb gingen. Nach bisheriger Rechtslage fällt für diese bei der Eigenversorgung eine ermäßigte und nicht wie zwischenzeitlich befürchtet die volle EEG-Umlage an.
Nach Ablauf der Übergangsregelung im Januar 2019 würde die Umlage bei den Eigenversorgungsanlagen nach dem gleichen System wie bei allen anderen Anlagen in voller Höhe erhoben werden. Es sei denn, die Bundesregierung einigt sich rechtzeitig auf einen Kompromiss, meldet die Ermäßigungen erneut zur Überprüfung bei der EU an, die sich damit einverstanden erklärt. Einen entsprechenden Referentenentwurf aus dem Wirtschaftsministerium liegt bereits vor.