Energiekosten 2020: Umlagen, Abgaben und Netzentgelte

Freitag, 10. Januar 2020

Die Energiekosten 2020 stehen final fest: Ab 1. Januar 2020 gelten neue Umlagen- und Abgabensätze für Strom. Die daraus resultierende Belastung für Kunden wird sich in Summe erhöhen. Die Netzentgelte haben sich auch in diesem Jahr erneut regional unterschiedlich entwickelt. Im bundesweiten Durchschnitt steigen sie um rund 7%. Die Spanne reicht von einem Anstieg um etwa 11% bis zur einer Senkung von circa 1%. Insgesamt steigt mit der Veröffentlichung der Energiekosten 2020 die Abgabenlast für Letztverbraucher um durchschnittlich 0,352 ct/kWh im Vergleich zum Vorjahr.

EEG-Umlage steigt deutlich
Ab dem 01.01.2020 erhöht sich die EEG-Umlage deutlich auf 6,756 ct/kWh (+ 0,351 ct/kWh). Nachdem die EEG-Umlage in den vergangenen zwei Jahren jeweils gesunken ist, wird sie erstmals wieder deutlich erhöht. Sie liegt damit jedoch noch unterhalb des bisherigen Höchstwertes aus dem Jahr 2017. Nach 2021 wird eine Trendwende erwartet. Ältere EEG-Anlagen fallen aus dem Förderregime und Neuanlagen sind deutlich kostengünstiger.
Wer in Deutschland Ökostrom erzeugt, bekommt eine gesetzlich geregelte Vergütung gutgeschrieben. Dabei wird die Differenz zwischen dem eigentlichen Börsenerlös und der garantierten Vergütung über die EEG-Umlage ausgeglichen. Mit der EEG-Umlage wird die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien gesetzlich gefördert. Sie fließt über die EEG-Einspeisevergütung den Betreibern von EEG-Anlagen zu.

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KWKG-Umlage sinkt erneut
Die KWKG-Umlage 2020 beträgt 0,226 ct/kWh (-0,054 ct/kWh). Das bisher auf die Gesamtnettostromerzeugung bezogene relative Ziel (25% KWK-Anteil bis 2020) wurde nach der Novellierung des KWKG durch ein absolutes Mengenziel ersetzt. Dieses Ziel wurde bereits übertroffen.

Energiekosten Umlagen 2020

Energiekosten 2020: Der Vergleich zum Vorjahr

§19 StromNeV leicht erhöht
Die Abgabe für die Letztverbrauchergruppe A (bis 1.000.000 kWh) erhöht sich auf 0,358 ct/kWh (+0,053 ct/kWh). Für höhere Verbräuche gilt der Vorjahreswert.
Letztverbraucher, die das Stromnetz intensiv nutzen, zahlen geringe oder gar keine Netzentgelte. Die daraus resultierenden entgangenen Erlöse müssen ausgeglichen werden und dies geschieht durch Umlagerung auf alle Letztverbraucher.

Offshore-Netzumlage unverändert
Die Offshore-Netzumlage nach §17f EnWG bleibt unverändert und beträgt weiterhin 0,416 ct/kWh.
Diese Umlage dient dazu, Kosten für geleistete Entschädigungszahlungen der Netzbetreiber an Offshore-Windparks auszugleichen.

Abschaltumlage deutlich erhöht
Die Umlage für abschaltbare Lasten nach § 18 AbLaV wird auf 0,007 ct/kWh (+0,002 ct/kWh) erhöht.
Gemäß der Verordnung berechnen die Übertragungsnetzbetreiber jährlich die abschaltbare Lasten-Umlage. Diese haben dadurch die Möglichkeit, eine Ausschreibung durchzuführen, an dem Anbieter teilnehmen können, die zuverlässig ihre Verbrauchsleistung auf Anforderung der Übertragungsnetzbetreiber um eine bestimmte Leistung reduzieren. Kosten aufgrund dieser Maßnahme werden mit der Umlage geltend gemacht.

Stromsteuer bleibt stabil
Bei der Stromsteuer ergeben sich mit dem Jahreswechsel keine Veränderungen. Sie liegt auch in 2020 bei 2,050 ct/kWh.

Netzentgelte steigen im Schnitt um 2%
Stromnetzgebühren erhöhen sich im bundesweiten Mittel um rund 7%. Jedoch gibt es weiterhin starke regionale Unterschiede.
Die deutlichsten Erhöhungen der Netzentgelte sind in Schleswig-Holstein (+11 %), Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg und im Saarland (jeweils +9 %) zu verzeichnen. Lediglich in Bremen sinken die Netzentgelte um ca. 1 %.

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Gasbilanzierungsumlagen sinken
Für Erdgas sinkt die Bilanzierungsumlage in beiden Marktgebieten. Im Marktgebiet NCG fällt diese Umlage für SLP und rLM auf 0,010 ct/kWh und im Marktgebiet GASPOOL auf 0,029 ct/kWh (SLP) bzw. 0,0015 ct/kWh (rLM).
Die Konvertierungsumlage gemäß KonniGas 2.0 werden ebenfalls flächendeckend gesenkt. Im Marktgebiet NCG wird sie auf 0,0000 ct/kWh festgelegt. Im Marktgebiet GASPOOL beträgt diese 0,0005 ct/kWh.
Die Bilanzierungs- und Konvertierungsumlage gelten bereits seit dem 01.10.2019 und behalten bis zum 01.10.2020 ihre Gültigkeit. Die Energiesteuer auf Erdgas bleibt stabil bei 0,55 ct/kWh.

Energiekosten Umlagen 2020

Entwicklung der Energiekosten 2020

 

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