Grundsatz-Urteil des Landgerichts Dortmund (Berufungsinstanz): Berechnung der EEG -Umlage im Jahr 2008 rechtswidrig
Berlin, 01.10.2012. Die Ampere AG hat gegen die RWE Vertrieb AG vor dem Landgericht Dortmund ein wichtiges Urteil erwirkt: RWE hat die rechtswidrig geforderten EEG-Differenzkosten zurückzuzahlen. Streitgegenstand war die nachträgliche Inrechnungstellung des Korrekturbetrages für die EEG-Umlage aus dem Jahr 2008 auf den Monatsrechnungen im Jahr 2010 seitens RWE. Das Landgericht Dortmund bestätigte als Berufungsinstanz eindeutig die Auffassung der Ampere AG, wonach die Korrekturbeträge aus vergangenen Lieferperioden zeitnah und fristgerecht abgerechnet werden müssen. Die von RWE aufgeschlagenen Korrekturbeträge, die sich nach Schätzungen auf einen zweistelligen Millionenbetrag belaufen, sind somit rechtswidrig und müssen zurückgezahlt werden.
Die Berliner Ampere AG hatte im Rahmen einer detaillierten Rechnungsprüfung, die sie für jeden ihrer über 14.000 Kunden durchführt, die überhöhte EEG-Umlage festgestellt und im Namen ihres Kunden Harlekin aus Waldbrunn zunächst Musterklage gegen die RWE Vertrieb AG eingereicht, dabei aber stets betont: „Die Klage hat grundsätzliche Bedeutung, denn diese rechtswidrige Abrechnungspraxis betrifft nicht nur den RWE-Konzern. Sie betrifft zahlreiche deutsche Versorger, wie uns die Vielzahl betroffener Ampere-Kunden aufzeigt.“ Gemäß der im Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG) verankerten Regelung können jene Korrekturbeträge jedoch lediglich bis zum 30. November des Folgejahres eingefordert werden. Diese Frist hatte RWE versäumt.
Das Landgericht Dortmund teilte die Rechtsauffassung der Ampere AG in vollem Umfang. Das Urteil der Dortmunder Richter fiel äußerst klar aus und bestätigte, dass RWE den Korrekturbetrag in Höhe von 0,114 ct/kWh zurückzahlen muss. Was zunächst nach einer kleinen Mehrbelastung klingt, addiert sich nach Schätzungen bundesweit auf viele Millionen Euro für die gewerblichen Stromverbraucher, wovon allein ein zweistelliger Millionenbetrag auf den Energiekonzern RWE und dessen Tochterunternehmen entfällt.
Ampere-Vorstand Dr. Dietmar Polster zeigte sich überaus zufrieden mit der Gerichtsentscheidung: „Das Urteil ist ein Sieg für alle Stromkunden und bringt Klarheit für die gesamte Branche. Denn nicht nur Kunden der RWE, sondern nahezu alle Endverbraucher wurden durch die Korrekturbeträge für die Lieferjahre 2007 bis 2008 zu Unrecht belastet.“ Da auch RWE die grundsätzliche Bedeutung des Falles anerkennt, kündigte der Essener Energieversorger an, zum Bundesgerichtshof zu gehen. „Der anstehenden Revision vor dem BGH sehen wir optimistisch entgegen“, so Dietmar Polster.
Die Ampere AG bündelt als Energiedienstleister die Nachfrage ihrer über 14.000 Kunden und verhandelt auf dieser Basis mit Energieversorgern bestmögliche Strom- und Gaspreise. Die Ampere AG mit Sitz in Berlin ist komplett unabhängig und wird ausschließlich erfolgsbezogen von ihren Kunden honoriert.