Die behördlichen Anforderungen, die bei der Antragstellung auf Begrenzung der EEG-Umlage für das Jahr 2017 zu beachten sind, wurden vom BAFA im Einzelnen benannt. So stellt das BAFA zum Beispiel ein überarbeitetes Hinweisblatt zur Besonderen Ausgleichsregelung bereit. Das Hinweisblatt enthält unter anderem eine Rubrik „Häufig gestellte Fragen“ (Abschnitt 5), in der Erläuterungen gegeben werden, insbesondere auch zu verschiedenen Fragen im Zusammenhang mit der Durchschnittsstrompreis-Verordnung. Des Weiteren veröffentlicht die Behörde eine neue Anleitung ELAN-K2 zur Registrierung und Antragsbearbeitung 2016 sowie eine neue Checkliste für stromkostenintensive Unternehmen des produzierenden Gewerbes.
Antragstellung zur besonderen Ausgleichsregelung
Freitag, 9. Dezember 2016