Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde zur Überprüfung der Höhe von Netzentgelten nicht angenommen. Die geltenden Instrumente der Regulierungsbehörden seien ausreichend, stellten die Verfassungsrichter fest. Die kostenbasierte Regulierung der Stromnetzentgelte sei mit der im Jahr 2009 eingeführten Anreizregulierung weitgehend entfallen, argumentierte das Bundesverfassungsgericht.
Nach Inkrafttreten der Anreizregulierungsverordnung komme den eingelegten Verfassungsbeschwerden schon keine grundsätzliche Bedeutung mehr zu. Für außer Kraft getretenes oder geändertes Recht bestehe kein über den Einzelfall hinausgehendes Interesse, die Verfassungsmäßigkeit zu klären, argumentierten die Verfassungsrichter.
Gegenstand der Verfahren waren vier Klagen eines Stromlieferanten gegen angeblich überhöhte Netzentgelte der Innogy-Netztöchter Westnetz und Mitnetz aus den Jahren 2007 und 2008.