Energiekosten 2019: Umlagen, Abgaben und Netzentgelte

Freitag, 11. Januar 2019

Energiekosten 2019: Ab 1. Januar 2019 gelten neue Umlagen- und Abgabensätze für Strom. Die daraus resultierende Belastung für Kunden mit einem Verbrauch von bis zu 1.000.000 kWh im Jahr sinkt in Summe leicht ab. Die Netzentgelte haben sich auch in diesem Jahr erneut regional stark unterschiedlich entwickelt. Im bundesweiten Durchschnitt steigen sie um rund 2%. Die Spanne reicht von einem Anstieg um etwa 18% bis zur einer Senkung von circa 7%.

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EEG-Umlage sinkt erneut
Wie schon im Vorjahr sinkt in diesem Jahr die EEG-Umlage. Nun beträgt die EEG-Umlage 6,405 ct/kWh (-0,387 ct/kWh).
Wer in Deutschland Ökostrom erzeugt, bekommt eine gesetzlich geregelte Vergütung gut geschrieben. Dabei wird die Differenz zwischen dem eigentlichen Börsenerlös und der garantierten Vergütung über die EEG-Umlage ausgeglichen. Mit der EEG-Umlage wird die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien gesetzlich gefördert. Sie fließt über die EEG-Einspeisevergütung den Betreibern von EEG-Anlagen zu.

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KWK-Umlage fällt erneut deutlich
Seit dem Jahreswechsel 2016/2017 ist das Änderungsgesetz zum KWK-G in Kraft. Für einen Jahresverbrauch bis max. 1.000.000 kWh werden mit der Umlage 0,280 ct/kWh (-0,065 ct/kWh) fällig.
Mit dem Gesetz entfällt in 2019 die Übergangsregelung für Verbraucher mit mehr als 1.000.000 kWh im Jahr. Es erfolgt folglich keine Unterteilung mehr in Letztverbrauchergruppen.
Das KWK-G dient der Erhaltung, der Modernisierung und dem Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung. Bis 2020 soll der Anteil des KWK-Stroms an der Gesamtstromerzeugung bei 25% liegen.

Energiekosten Umlagen 2019

Energiekosten 2019: Der Vergleich zum Vorjahr

§19 StromNeV sinkt marginal
Die Abgabe für die ersten die Letztverbrauchergruppe A reduziert sich im neuen Jahr auf 0,0305 ct/kWh (-0,065 ct/kWh). Für höhere Verbräuche gilt der Vorjahreswert. Letztverbraucher, die das Stromnetz intensiv nutzen, zahlen geringe oder gar keine Netzentgelte. Die daraus resultierenden entgangenen Erlöse müssen ausgeglichen werden und dies geschieht durch Umlagerung auf alle Letztverbraucher.

Offshore-Netzumlage löst Offshore-Haftungsumlage ab
Die Offshore-Haftungsumlage nach § 17f EnWG löst die Offshore-Haftungsumlage ab und beträgt nun 0,416 ct/kWh (+0,379 ct/kWh). Diese Umlage dient dazu, Kosten für geleistete Entschädigungszahlungen der Netzbetreiber an Offshore-Windparks auszugleichen. Der Anstieg begründet sich maßgeblich aus der Überführung von Kostenkomponenten aus den Netzentgelten in diese Umlage.

Abschaltumlage wird gesenkt
Die Umlage für abschaltbare Lasten nach § 18 AbLaV fällt auf 0,005 ct/kWh (-0,006 ct/kWh).
Gemäß der Verordnung berechnen die Übertragungsnetzbetreiber jährlich die abschaltbare Lasten-Umlage. Diese haben dadurch die Möglichkeit, eine Ausschreibung durchzuführen, an dem Anbieter teilnehmen können, die zuverlässig ihre Verbrauchsleistung auf Anforderung der Übertragungsnetzbetreiber um eine bestimmte Leistung reduzieren. Kosten aufgrund dieser Maßnahme werden mit der Umlage geltend gemacht.

Stromsteuer bleibt stabil
Bei der Stromsteuer ergeben sich mit dem Jahreswechsel keine Veränderungen. Sie liegt auch in 2019 bei 2,050 ct/kWh.

Netzentgelte steigen im Schnitt um 2%
Stromnetzgebühren erhöhen sich im bundesweiten Mittel um rund 2%. Jedoch gibt es wie immer starke regionale Unterschiede.
In Bremen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg steigen die Netzentgelte um 9-18%. Dagegen sinken die Netzentgelte in Saarland, Rheinland-Pfalz, Hessen, Sachsen und Berlin um 2-7%.

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Gasbilanzierungsumlage steigen
Für Erdgas steigt die Bilanzierungsumlage nach GaBi Gas 2.0 im Marktgebiet NCG auf 0,120 ct/kWh für SLP und 0,6 ct/kWh für rLM Zähler. Dies gilt für das gesamte Gaslieferjahr. Im Marktgebiet GASPOOL steigt diese Umlage auf 0,073 (SLP) bzw. 0,026 (rLM) ct/kWh. Ein Gaslieferjahr beginnt am 01.10. und endet am 01.10. des Folgejahres. Die Konvertierungsumlage gemäß KonniGas 2.0 beträgt in diesem Gaswirtschaftsjahr im Marktgebiet NCG 0,0150 ct/kWh, GASPOOL erhebt 0,0075 ct/kWh und steigt somit ebenfalls leicht an.
Die Energiesteuer auf Erdgas bleibt stabil bei 0,55 ct/kWh.

Energiekosten Umlagen 2019

Entwicklung der Energiekosten 2019

 

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