Die Energiekosten 2021 – vorläufig: Ab 1. Januar 2021 gelten neue Umlagen- und Abgabensätze für Strom. Die daraus resultierende Belastung für Kunden wird sich in Summe leicht absenken. Insgesamt wird der Strompreis in 2021 auf einem sehr hohen Niveau bleiben. Neu ist der CO2-Preis für fossile Brennstoffe.
Die Stromnetzentgelte haben sich auch in diesem Jahr erneut regional unterschiedlich entwickelt. Im bundesweiten Durchschnitt steigen sie um rund 4%. Die Spanne reicht von einem Anstieg um etwa 18% bis zu einer Senkung von circa 9%. Für Erdgas werden in etwa 2% höhere Netzentgelte im bundesweiten Schnitt anfallen.
Die im Sommer eingeführte befristete Senkung der Mehrwertsteuer von 19% auf 16% wird am 1. Januar 2021 wieder aufgehoben.
EEG-Umlage festgeschrieben
Rein rechnerisch wäre die EEG-Umlage um 40% gestiegen. Aufgrund der Coronakrise ging die Stromnachfrage stark zurück und dadurch sanken die Einnahmen auf dem EEG-Konto. Durch das Konjunkturprogramm der Bundesregierung wurde die EEG-Umlage für 2021 und 2022 gedeckelt. Für 2021 ist diese Umlage bei 6,500 ct/kWh festgeschrieben (informatorisch: 9,651 ct/kWh ohne Bundeszuschuss).
Das Erneuerbare-Energie-Gesetz, kurz EEG, verpflichtet die Übertragungsnetzbetreiber, erzeugten Strom aus EE-Anlagen zu einer festen Vergütung abzunehmen. Etwaige Differenzen zwischen den Produktionskosten und dem Marktpreis gleicht die EEG-Umlage aus. Zu zahlen ist diese von allen Stromnutzern, auch Eigenversorgern. Ausnahmeregelungen bestehen für stromintensive Verbraucher, wie einzelne Branchen.
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KWKG-Umlage steigt wieder
Die KWKG-Umlage 2021 beträgt 0,254 ct/kWh (+0,028 ct/kWh). Mit den Einnahmen aus der KWKG-Umlage werden die entsprechenden Kosten aus der Förderung von Kraft-Wärme gekoppelten Kraftwerken gedeckt.
§19 StromNeV deutlich erhöht
Die Abgabe für die Letztverbrauchergruppe A (bis 1.000.000 kWh) erhöht sich auf 0,432 ct/kWh (+0,074 ct/kWh). Für höhere Verbräuche gilt der Vorjahreswert. Letztverbraucher, die das Stromnetz intensiv nutzen, zahlen geringe oder gar keine Netzentgelte. Die daraus resultierenden entgangenen Erlöse müssen ausgeglichen werden und dies geschieht durch Umlagerung auf alle Letztverbraucher.
Offshore-Netzumlage sinkt leicht
Die Offshore-Netzumlage nach §17f EnWG sinkt leicht auf 0,395 ct/kWh (-0,021 ct/kWh). Diese Umlage dient dazu, Kosten für geleistete Entschädigungszahlungen der Netzbetreiber an Offshore-Windparks auszugleichen.
Abschaltumlage steigt leicht
Die Umlage für abschaltbare Lasten nach § 18 AbLaV wird auf 0,009 ct/kWh (+0,002 ct/kWh) erhöht. Gemäß der Verordnung berechnen die Übertragungsnetzbetreiber jährlich die abschaltbare Lasten-Umlage. Diese haben dadurch die Möglichkeit, eine Ausschreibung durchzuführen, an dem Anbieter teilnehmen können, die zuverlässig ihre Verbrauchsleistung auf Anforderung der Übertragungsnetzbetreiber um eine bestimmte Leistung reduzieren. Kosten aufgrund dieser Maßnahme werden mit der Umlage geltend gemacht.
Stromsteuer bleibt stabil
Bei der Stromsteuer ergeben sich mit dem Jahreswechsel keine Veränderungen. Sie liegt auch in 2021 bei 2,050 ct/kWh.
Netzentgelte steigen im Schnitt um 4%
Stromnetzgebühren erhöhen sich im bundesweiten Mittel um rund 4%. Jedoch gibt es weiterhin starke regionale Unterschiede. Die deutlichsten Erhöhungen der Netzentgelte sind in Mecklenburg-Vorpommern (+18%), Nordrhein-Westfalen (+9%), Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg (jeweils +8%) zu verzeichnen. In wenigen Bundesländern sinken Netzentgelte, wie etwa in Bremen (-9%) und Bayern (-7%).
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Gasbilanzierungsumlagen sinken
Für Erdgas sinkt die Bilanzierungsumlage in beiden Marktgebieten oder wird gar nicht berechnet. Im Marktgebiet NCG wird diese Umlage nur für Lieferstellen mit einer registrierten Leistungsmessung fällig (0,010 ct/kWh) und im Marktgebiet GASPOOL wird keine Umlage erhoben. Die Konvertierungsumlagen gemäß KonniGas 2.0 werden ebenfalls flächendeckend nicht berechnet. Die Bilanzierungs- und Konvertierungsumlagen gelten bereits seit dem 01.10.2020 und behalten bis zum 01.10.2021 ihre Gültigkeit.
NEU! CO2-Preis für fossile Brennstoffe
Das durch die Bundesregierung beschlossene Klimapaket führt dazu, dass für fossile Brennstoffe ab 2021 ein CO2-Preis eingeführt wird. Das betrifft den Bezug von Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel. Für Erdgaskunden werden im ersten Jahr 25 Euro je Tonne CO2 fällig. Eine Tonne entspricht einer Abnahmemenge von ca. 5.000 kWh Erdgas. So fallen Kosten i.H.v. 0,500 ct/kWh an.
Unternehmen, die Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel in den Markt bringen, werden verpflichtet, für den Treibhausgas-Ausstoß, den diese Brennstoffe verursachen, Emissionsrechte zu erwerben. Das geschieht über den neuen nationalen Emissionshandel.
Veränderung der Umlagenlast
Die Umlagenlast bei Strom sinkt leicht. Kleine und mittelgroße Verbraucher zahlen damit 0,173 ct/kWh weniger als im Vorjahr. Verbraucher über 1.000.000 kWh zahlen sogar 0,247 ct/kWh weniger als noch 2020. Die Entwicklung der Netzentgelte kann hier aufgrund der regionalspezifischen, großen Unterschiede nicht berücksichtigt werden.