Die Bundesnetzagentur hat die Bedingungen für die erste Ausschreibung für KWK-Anlagen bekannt gegeben. Die Ausschreibung gilt für KWK-Anlagen in der Leistungsklasse 1 bis 50 MW. Das Höchstgebot liegt bei sieben ct/kWh. Dabei erhalten die niedrigsten Gebote den Zuschlag bis 100 MW installierte KWK-Leistung erreicht sind. Für jedes Gebot muss der Bieter eine Sicherheit leisten, die bei 70 €/kW liegt.
Nach Erteilung des Zuschlags hat das Unternehmen zwei Jahre Zeit, die Anlage in Betrieb zu nehmen. Nach Ablauf dieser Frist werden Pönalen fällig, die jeden dritten Monat steigen. Auch von Interesse dürfte sein, dass eine Genehmigung der Anlage nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz für die Teilnahme an den Ausschreibungen nicht erforderlich ist. Allerdings müssen die Projekte im Marktstammdatenregister angemeldet sein.
Die Bundesnetzagentur hat somit Ausschreibungsbedingungen mit acht Wochen Vorlauf bekannt gegeben, sodass davon auszugehen ist, dass auch kleinere Unternehmen in der Lage sein sollten, die umfangreichen Formulare fristgerecht zu bearbeiten.