Dortmund, 26.11.2010. Das Amtsgericht Dortmund verhandelte heute in der Streitfrage zur EEG-Umlage zwischen dem Berliner Energiebroker Ampere AG und der RWE Vertrieb AG. Streitgegenstand war die nachträgliche Berechnung der EEG-Umlage für das Lieferjahr 2008 auf den Monatsabrechnungen des Jahres 2010. Das Gericht wies die Klage ab. Korrekturbeträge der EEG-Umlage aus vergangenen Lieferperioden dürfen auch nach Ablauf der Nachforderungsfrist beim Kunden in Rechnung gestellt werden. Der Korrekturbetrag von 0,114 ct/kWh für 2008, den RWE auf den bundesweit einheitlichen Satz von 2,047 ct/kWh erhoben hatte, ist somit rechtmäßig.
Ampere-Vorstand Dr. Dietmar Polster begrüßte die Entscheidung des Gerichts, die für Klarheit in der gesamten Branche sorgt. Er betonte allerdings, dass sich die Entscheidung auf einen Einzelfall beziehe, der insbesondere die spezielle Vertragssituation zwischen den beiden Parteien berücksichtige. Die Ampere AG prüfe daher weitere rechtliche Schritte in anderen Fällen.
Im Juni hatte der Berliner Energiebroker Ampere AG wegen erhöhter EEG-Umlage im Namen seines Kunden Harlekin aus Waldbrunn Musterklage gegen die RWE Vertrieb AG eingereicht. Darin hieß es: „Die Klage hat grundsätzliche Bedeutung. Der Klägerin ist bekannt, dass die Beklagte auch bei anderen Kunden in ihrem Liefergebiet versucht, die EEG-Umlage aus 2008 in rechtswidriger Weise noch im Jahr 2010 abzurechnen.“ RWE hatte die Korrekturbeträge nach Ablauf der im zuständigen Gesetz geregelten Frist in Rechnung gestellt. Nachforderungen dürfen demzufolge nur bis zum 30. November des jeweiligen Folgejahres erhoben werden. Auf Widerspruch von Ampere hatte RWE, und insbesondere deren Tochterunternehmen envia Mitteldeutsche Energie AG, in Einzelfällen Kunden bereits Recht gegeben und die EEG-Nachzahlungen erstattet.
„Wir verstehen es als unsere Pflicht als Dienstleister, für unsere Kunden solche unklaren Rechnungen zu hinterfragen und sie optimal zu beraten. Unsere langjährige Erfahrung als Energiedienstleister zeigt, dass jede siebte Rechnung fehlerhaft ist“, sagt Dietmar Polster. Die Ampere AG wird daher auch zukünftig die Rechnungen ihrer über 13.000 Kunden auf mögliche Unklarheiten prüfen, um ungerechtfertigte Forderungen der Energieversorger aufzudecken.
Die Ampere AG organisiert seit mehr als zwölf Jahren die Strom- und Gasversorgung ihrer bundesweit mehr als 13.000 gewerblichen Strom- und Gaskunden über die Bündelung der Energienachfrage zu optimalen Bezugskonditionen. Heute zählt die Ampere AG zu den führenden Dienstleistungsunternehmen auf dem deutschen Energiemarkt. Für ihre Kunden hat sie bisher Einkaufsvorteile von ca. 250 Mio. Euro erzielt.
Bei der Energiebezugskostenoptimierung berücksichtigt der Energiedienstleister mit Sitz in Berlin unter anderem Verbrauchsdaten, Leistungswerte, Spannungsebenen und Netzgebiete der zu vermittelnden Abnahmestellen. Neben der Vermittlung von Energieverträgen prüft die Ampere AG die Energierechnungen ihrer Kunden und erstellt individuelle Verbrauchsanalysen.