Derzeit schließen bundesweit Netzbetreiber im Strombereich den standardisierten Netznutzungsvertrag der Bundesnetzagentur mit Kunden ab, die selbst die Netznutzung organisieren. Kunden, die im Rahmen eines so genannten „all-inclusive“-Liefervertrags versorgt werden, bei denen also der Lieferant die Netznutzung abwickelt, sind hiervon nicht betroffen.
Hintergrund für den Neuabschluss des Netznutzungsvertrags ist eine Festlegung der Bundesnetzagentur, die Netzbetreiber verpflichtet, den standardisierten Vertrag ab dem 01.01.2016 flächendeckend abzuschließen. Zahlreiche Netzbetreiber fordern allerdings mit dem Neuabschluss des Netznutzungsvertrags auch die verbindliche Umstellung auf eine elektronische Netznutzungsabrechnung im INVOIC-Format. Eine Papierabrechnung wird für die Zukunft abgelehnt. Dieses Vorgehen der Netzbetreiber ist grundsätzlich nicht zu beanstanden. In der Regel sind Netzkunden jedoch nicht in der Lage, in der Kürze der Zeit entsprechende IT-Lösungen zu installieren. Bei der Lösung dieses Problems sollte zunächst geprüft werden, ob der Netzbetreiber form- und fristgerecht den bisherigen Netznutzungsvertrag gekündigt hat.
Weiterhin ist der Netzbetreiber verpflichtet, alle Kunden gleich zu behandeln. Sollte sich also herausstellen, dass einzelne Kunden weiterhin Papierabrechnungen erhalten, muss dies auch für sämtliche Netzkunden des Netzbetreibers gelten. Oftmals übernehmen die beauftragten Lieferanten gegen Entgeld die Abwicklung der elektronischen Kommunikation. Soweit Fragen oder Probleme hierbei auftreten, unterstützt Sie Ampere gern.